Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Illustrationsarbeiten


§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der Illustratorin - Lea Mayr - und dem Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§ 2 Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die von der Illustratorin zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

§ 3 Vertragsabschluss

Für den wirksamen Vertragsschluss ist die Textform ausreichend. Voraussetzung ist, dass das von der Illustratorin unterbreitete Angebot von dem Auftraggeber angenommen wird und die Illustratorin den Auftrag bestätigt. Abweichend hiervon reicht für zusätzliche Vereinbarungen und Nachträge die Annahme durch den Auftraggeber, hier bedarf es keiner zusätzlichen Auftragsbestätigung. Mit der Annahme erklärt der Auftraggeber konkludiert, die AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben.

§ 4 Auftragsumfang und Heranziehung Dritter

Von der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.

§ 5 Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden sind vergütungspflichtig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die vereinbarte Vergütung wie folgt auf die Leistung der Illustratorin angerechnet:

a) Sofern Nutzungsrechte vereinbart wurden:

60 % auf die Zeichnungen vor Fertigstellung (Entwurfsstadium)

20 % auf die Zeichnungen nach Fertigstellung

20 % auf die Nutzungsrechte, sofern welche eingeräumt werden.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

b) Sofern keine Nutzungsrechte vereinbart wurden:

60 % auf die Zeichnungen vor Fertigstellung (Entwurfsstadium)

40 % auf die Werkzeichnungen nach Fertigstellung

Sämtliche angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht gesondert ausgewiesen.

Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten. Die Illustratorin ist hierfür nicht zuständig und der Auftraggeber hat sich eigenständig zu informieren.

c) Im Fall eines Coverdesigns (premade oder individuell) ist der Illustratorin zusätzlich und ohne Ausnahme zur vereinbarten Vergütung ein Belegexemplar kostenfrei zu übersenden.

§ 6 Zahlungsbedingungen/ Fälligkeit der Vergütung

a) Nach Vertragsschluss und vor Beginn der Ausführung des Auftrags ist eine Anzahlung i.H.v. 60 % der vereinbarten Gesamtvergütung sofort und ohne Abzug fällig. Spätestens mit Erhalt einer Auftragsbestätigung ist diese auf das dem Auftraggeber genannte Konto einzuzahlen. Die Auftragsbestätigung ist jedoch nicht Fälligkeitsvoraussetzung. Sobald ein Zahlungseingang vorliegt, beginnt die Ausführung des Auftrags.

b) Die restlichen 40 % der Gesamtvergütung sind nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug fällig. Hierfür wird dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt und eine Schlussrechnung übersandt. Nach vollständiger Zahlung der Schlussrechnung erhält der Auftraggeber die Illustration im vereinbarten Dateiformat innerhalb von 5 Werktagen per Mail übersandt.

c) Sollte der Auftraggeber abweichend von § 6 b) bereits vor vollständiger Zahlung die Illustration erhalten haben, so ist er erst ab vollständiger Zahlung zur Nutzung der Illustration in dem ihm gewährten Umfang berechtigt. Auf § 8 c) wird an dieser Stelle explizit verwiesen.

d) Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sofern eine Mahnung gestellt wird, ist die Illustratorin dazu berechnet, pro Mahnung 2,50 EUR Mahnkosten sowie Zinsen auf die Forderung zu rechnen. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Illustratorin anerkannt sind.

§ 7 Vergütung im Fall vorzeitige Beendigung des Auftrags

Wird der Vertrag gleich aus welchem Grund vorzeitig beendet, so verbleibt der Illustratorin zumindest ein Anspruch auf die bereits fällig gewordene Anzahlung in Höhe von 60% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung zu. Im Übrigen gilt § 648 BGB. Auf § 9 f) wird verwiesen.

§ 8 Urheberschaft, Eigentum, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

a) Die Illustratorin bleibt Urheberin an allen Entwürfen, Werkzeichnungen und sonstigen Leistungen, die mit der Erstellung der beauftragten Illustration zusammenhängen.

b) An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die sie erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum der Illustratorin.

c) Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Sie dürfen zu keinem Zeitpunkt von dem Auftraggeber verwendet werden.

d) Eine etwaige weitergehende vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Illustration.

e) Grundsätzlich wird dem Auftraggeber – sofern nichts Abweichendes vereinbart wird – ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, jedoch inhaltlich beschränkt. Die Leistungen und Werke der Illustratorin dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.

Nebst der inhaltlichen Beschränkung auf eine zweckgebundene Nutzung gilt außerdem: Die Verwendung für projektbezogene Werbemaßnahmen bspw. im Zuge von Social-Media-Beiträgen ist erlaubt, sofern die Illustration nicht zweckentfremdet wird.


f) Weitergehende Nutzungen (z. B. Merchandisingprodukte, Verwendung in Sondereditionen, Lizenzweitergabe an Dritte etc.) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung.

g) Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den Auftraggeber über.

h) Die Illustratorin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren. Sie ist in jedem Fall auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Im Print und eBook Bereich ist hierfür grundsätzlich die Angabe im Buch (Impressum) vorgesehen: „Cover/Illustration von: L. M. May - www.lea-may.de". Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name der Illustratorin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Im Fall einer Onlineverbreitung im Social Media Bereich, insbesondere bei Instagram und TikTok, ist der Instagram Account der Illustratorin anzugeben und zu verlinken.

i) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.

j) Unter gar keinen Umständen darf das Werk der Illustratorin in Systeme zu Künstlicher Intelligenz eingespeist werden.

k) Zur Aufbewahrung der Illustration ist die Illustratorin nach Fertigstellung und Übersendung an den Auftraggeber nicht weiter verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

l) Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

§ 9 Vertragsstrafe

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Urhebernennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Gesamtvergütung pro Illustration und Verstoß zu verlangen. Bei einem Verstoß nach § 8 j) (KI-Verbot) ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten Gesamtvergütung pro Illustration und Verstoß zu verlangen. Wurde aus welchem Grund auch immer keine Vergütung vereinbart, ist die Illustratorin berechtigt, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR pro Illustration und Verstoß geltend zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 10 Korrekturen, Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind je nach Auftragsart in der Auftragsausführung Korrekturschleifen inklusive. Die Anzahl der inklusiven Korrekturschleifen richtet sich nach Art und Umfang des Projekts. Eine Korrekturschleife ist mit dem einmaligen Öffnen der Datei durch die Illustratorin gleichzusetzen.

Die Korrekturen sind zu folgenden Entwicklungsphasen des Projekts möglich:

a) Bei individuellen Covern/Umschlägen sind drei Korrekturschleifen inklusive.

Nach Erstellung des 1. Entwurfs „Line Art“ erhält der Auftraggeber 48 Stunden zur Mitteilung aller seiner Änderungswünsche. Der Auftraggeber hat auf Vollständigkeit seiner Änderungswünsche zu achten. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Illustratorin die Änderungswünsche umsetzen. Damit ist eine inklusive Korrekturschleife verbraucht.

Hiernach folgt der 2. Entwurf „Line Art + Basisfarben“. Der Auftraggeber erhält erneut 48 Stunden zur Mitteilung aller seiner Änderungswünsche. Der Auftraggeber hat auf Vollständigkeit seiner Änderungswünsche zu achten. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Illustratorin die Änderungswünsche umsetzen. Damit ist die zweite inklusive Korrekturschleife verbraucht.

Es folgt das Rendern und Fertigstellen der Illustration. Der Auftraggeber wird hiernach aufgefordert, sich außerdem für eine Schriftart sowie Textpositionierung zu entscheiden. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Texte hierfür bereit. Sofern der Illustratorin aufgrund von zu erwerbenden Textlizenzen Kosten entstehen, sind diese von dem Auftraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber erhält 48 Stunden zur Mitteilung, welche Schriftart und Textpositionierung er wünscht. Ferner hat der Auftraggeber alle seine Änderungswünsche innerhalb derselben Frist mitzuteilen. Der Auftraggeber hat auf Vollständigkeit seiner Angaben und Änderungswünsche zu achten. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Illustratorin die Änderungswünsche umsetzen. Damit ist die letzte inklusive Korrekturschleife verbraucht.

Kleinere Anpassungen, die mit einem zeitlichen Aufwand von insgesamt höchstens 15 Minuten einhergehen, sind nach der Fertigstellung möglich. Ansonsten wird auf Ziffer c) und d) verwiesen.

b) Bei den übrigen individuellen Illustrationen sind zwei Korrekturschleifen inklusive. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kapitelzierden, Endpaperdesigns, Farbschnitte, Vignetten, Initialen, Maps, Lesezeichen und Premades.

Nach Erstellung des 1. Entwurfs „Line Art“ erhält der Auftraggeber 48 Stunden zur Mitteilung aller seiner Änderungswünsche. Der Auftraggeber hat auf Vollständigkeit seiner Änderungswünsche zu achten. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Illustratorin die Änderungswünsche umsetzen. Damit ist eine inklusive Korrekturschleife verbraucht.

Hiernach folgt der 2. Entwurf „Line Art + Basisfarben“. Der Auftraggeber erhält erneut 48 Stunden zur Mitteilung aller seiner Änderungswünsche. Der Auftraggeber hat auf Vollständigkeit seiner Änderungswünsche zu achten. Nach Ablauf der 48 Stunden wird die Illustratorin die Änderungswünsche umsetzen. Damit ist die zweite inklusive Korrekturschleife verbraucht.

Kleinere Anpassungen, die mit einem zeitlichen Aufwand von insgesamt höchstens 15 Minuten einhergehen, sind nach der Fertigstellung möglich. Ansonsten wird auf Ziffer c) und d) verwiesen.

c) Ab jeder zusätzlichen Korrekturschleife werden jeweils 40 EUR/Stunde zusätzlich berechnet, wobei die Illustratorin pro angefangene 15 Minuten abrechnen wird.

d) Eine Korrekturschleife betrifft ausschließlich Änderungen an den bereits erstellten und freigegebenen Entwürfen und ist nicht mit einer Neuausrichtung des Projekts gleichzusetzen. Sollen die Entwürfe verworfen und gänzlich neue Entwürfe erstellt werden, werden für den Zusatzaufwand 150 EUR pro Illustration pauschal berechnet.

e) Andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Die Illustratorin wird den Aufwand nach einem von ihr nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

f) Wird der Vertrag aus Gründen, die die Illustratorin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der zu zahlenden Anzahlung – alle angefallenen Nebenkosten zu erstatten. Dies beinhaltet auch den zeitlichen Aufwand für Besprechungen, Angebotserstellung usw.. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.


§ 10 Mitwirkung des Auftraggebers, Lieferung und Fristen, zusätzliche KostenDer Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.

a) Der Auftraggeber versichert, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber stellt die Illustratorin bezüglich der Nutzung dieser von ihm bereitgestellten Informationen/Unterlagen und Dateien von etwaigen Rechtsverletzungen frei.

b) Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) Soweit die Illustratorin zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen oder einen Zeitplan definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Die Illustratorin haftet nicht im Fall von Verzögerungen, die auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind.

d) Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen und Zahlungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.

e) Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Illustration an den Auftraggeber versendet wurde. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Illustratorin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Illustratorin Schadensersatz verlangen, den sie durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

f) Zeitpläne sind von der Illustratorin so gewählt, dass sie den Auftrag in einem Zeitrahmen von (Anfang) 5 - (Ende) 8 Wochen fertigstellen kann. Wurde ein Liefertermin vereinbart und hat der Auftraggeber Verzögerungen zu verantworten, sodass die Illustratorin den Auftrag

innerhalb von 4 Wochen beginnen und fertigstellen muss, hat der Auftraggeber einen Aufpreis in Höhe von 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung zusätzlich zu zahlen.

innerhalb von 2 Wochen beginnen und fertigstellen muss, hat der Auftraggeber einen Aufpreis in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung zusätzlich zu zahlen.

innerhalb von 1 Woche beginnen und fertigstellen muss, hat der Auftraggeber einen Aufpreis in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung zusätzlich zu zahlen.


§ 11 Mängelgewährleistung, Haftung & Schadensersatz

a) Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihr Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Nutzung oder sonstigen Verarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat.

b) Farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

c) Soweit ein von der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die erste Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer weiteren von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

d) Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei Unternehmen, 24 Monate bei Verbrauchern, gerechnet ab Gefahrübergang, der mit dem Zeitpunkt der Übersendung gleichzusetzen ist. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

e) Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin. Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

f) Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies betrifft auch etwaige Rechtsverletzungen aufgrund von der Verarbeitung von Textarten, der Auftraggeber hat die Lizenzen gewählter Textarten für die von ihm vorgesehene Nutzung eigenständig zu prüfen und stellt die Illustratorin von Ansprüchen Dritter hierzu frei. Die Illustratorin wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald sie von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Illustratorin vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Wohnsitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 13 Schlussbestimmungen

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

Diese AGB orientieren sich an den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.,
entsprechen jedoch größtenteils der eigenen Fassung, Stand 01.05.2026


WIDERRUFSBELEHRUNG und Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Illustratorin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Per E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf kann der Illustratorin in Textform über jedweden Kanal mitgeteilt werden.

Beispielsweise über:

Email: info@lea-may.de

Oder:

Postweg:

Heartworks – Lea Mayr

c/o Online-Impressum #6660

Europaring 90

53757 Sankt Augustin, DE

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerruf:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, sind dem Auftraggeber alle Zahlungen, die die Illustratorin erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Illustratorin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Im Gegenzug sind jegliche an den Auftraggeber erbrachten Leistungen an die Illustratorin zurück zu gewähren. Ist eine Rückgabe naturbedingt nicht möglich, ist der Auftraggeber zu Wertersatz in angemessener Höhe verpflichtet. Näheres hierzu findet sich in den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Werken, die nicht für den Auftraggeber individualisiert (individuelle Illustration) sind. Eine Individualisierung ist die Berücksichtigung von Vorgaben und Bedürfnissen/Wünschen des Auftraggebers. Das Widerrufsrecht ist auch bei sogenannten „Premades" ausgeschlossen, wenn diese für den Auftraggeber angepasst wurden.

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